Stromanbieter wechseln, aber richtig!

Schachschule ] [ Impressum ] [ Inhaltverzeichnis ] [ Apotheke ] [ Astrologie und Esoterik ] [ Auto ] [ Bewerbung ] [ Blumen ] [ Bücher ] [ Difficult I.Q. Test ] [ Digitalkamera ] [ Drucker & Druckerpatronen ] [ Elektronik ] [ DVD ] [ Flirten ] [ Games ] [ Garten ] [ Handys ] [ Heimwerken ] [ Horoskope ] [ IQ Test für Kinder ] [ Kaffee ] [ Kinderspiele ] [ Kochen ] [ Küche ] [ Links ] [ Musik ] [ Puppen ] [ Reise ] [ Routenplanung ] [ Software ] [ Spiele ] [ Stromanbieter wechseln ] [ Uhren ] [ Witze ]

Sie sind mit dem Stromtarif Ihres heutigen Stromanbieters nicht zufrieden. Sie wollen den Stromanbieter wechseln, um mehrere hunderte Euro zu sparen, wie Ihnen die Werbung auf diversen Webseiten im Internet verspricht. Hier ist aber Vorsicht geboten. Denn nicht alles ist Gold, was glänzt.
Sie werden mit den erfahrenen Stromanbietern konfrontiert, die wissen, wie sie an Ihr Geld kommen und nicht umgekehrt.
Diese Stromanbieter wissen, wie Sie im Internet nach günstigen Stromtarifen suchen, und sie belegen immer die vorderen Plätze bei allen Ihrer Suchanfragen. Sie wollen sie trotzdem überlisten, ihre ach so günstigen Angebote nutzen und von ihren anlockenden Preisen und Neukundenbonussen profitieren. Dann brauchen Sie einen guten Rechtsanwalt oder Sie lesen Tipps und verfolgen Links auf dieser Seite. Hier erfahren Sie, welchen Stromanbieter Sie am besten meiden sollten und wie Sie mit einem Stromanbieterwechsel doch etwas Geld sparen können.

Wie unterscheidet man einen guten Stromanbieter von einem schlechten?

Links zum Thema "Stromanbieter wechseln"

Stromanbieter + Betrug Google.de Suche: stromanbieter betrug
Stromanbieter + Vorauszahlung Google.de Suche: stromanbieter vorauszahlung
FlexStrom + negativ Google.de Suche: flexstrom negativ
FlexStrom + Erfahrungen Google.de Suche: flexstrom erfahrungen
FlexStrom + Vorauszahlung Google.de Suche: flexstrom vorauszahlung
Amtsgericht Tiergarten 24.01.2011 Az. 3 C 377/10 Google.de Suche: Amtsgericht Tiergarten 24.01.2011 Az. 3 C 377/10
Amtsgericht Tiergarten FlexStrom Google.de Suche: Amtsgericht Tiergarten flexstrom
7.3 AGB FlexStrom Google.de Suche: 7.3 AGB flexstrom
Ziffer 7.3 AGB FlexStrom Google.de Suche: ziffer 7.3 AGB flexstrom
Flexstrom Beschwerde reclabox.de: flexstrom
Versuchte Bauernfängerei Stiftung Wartentest: Gericht entscheidet gegen Flexstrom
Flexstrom Testberichte dooyoo.de: Flexstrom Testberichte
FlexStrom GmbH Erfahrungsberichte ciao.de: FlexStrom GmbH Erfahrungsberichte
Stromanbieter pleite – Geld weg? Bild.de: Was Teldafax-Kunden jetzt tun sollten
TelDaFax + negativ Google.de Suche: teldafax negativ
Yello Strom GmbH Testberichte dooyoo.de: Yello Strom GmbH Testberichte
Yello Strom Erfahrungsberichte ciao.de: Yello Strom Erfahrungsberichte
1-2-3energie Testberichte dooyoo.de: 1-2-3energie Testberichte
Clevergy Testberichte dooyoo.de: Clevergy Testberichte
Clevergy Erfahrungsberichte ciao.de: Clevergy Erfahrungsberichte
EnBw Energie Testberichte dooyoo.de: EnBw Energie Baden-Württemberg AG Testberichte
Energie Baden-Würtemberg (EnBW) Erfahrungsberichte ciao.de: Energie Baden-Würtemberg (EnBW), Strom Erfahrungsberichte
eprimo Testberichte dooyoo.de: eprimo Testberichte
eprimo GmbH Erfahrungsberichte ciao.de: eprimo GmbH Erfahrungsberichte
E wie Einfach Testberichte dooyoo.de: E wie Einfach Testberichte
e-wie-einfach.de Erfahrungsberichte ciao.de: e-wie-einfach.de Erfahrungsberichte
GGEW AG Testberichte dooyoo.de: GGEW AG Testberichte
GGEW Erfahrungsberichte ciao.de: GGEW, Strom Erfahrungsberichte
Lichtblick GmbH Testberichte dooyoo.de: Lichtblick GmbH Testberichte
Lichtblick GmbH Erfahrungsberichte ciao.de: Lichtblick GmbH, Strom Erfahrungsberichte
Nuon Testberichte dooyoo.de: Nuon Testberichte
Nuon Erfahrungsberichte ciao.de: Nuon, Strom Erfahrungsberichte
Sorglos Strom Testberichte dooyoo.de: Sorglos Strom Testberichte
Sorglos-Strom Erfahrungsberichte ciao.de: Sorglos-Strom Erfahrungsberichte
Stadtwerke Bielefeld GmbH Testberichte dooyoo.de: Stadtwerke Bielefeld GmbH Testberichte
Stadtwerke Duisburg AG Testberichte dooyoo.de: Stadtwerke Duisburg AG Testberichte
Stadtwerke Duisburg Erfahrungsberichte ciao.de: Stadtwerke Duisburg, Strom Erfahrungsberichte
Stadtwerke Düsseldorf AG Testberichte dooyoo.de: Stadtwerke Düsseldorf AG Testberichte
Stadtwerke Düsseldorf Erfahrungsberichte ciao.de: Stadtwerke Düsseldorf, Strom Erfahrungsberichte
stromistbillig.de Testberichte dooyoo.de: stromistbillig.de Testberichte
stromistbillig.de Erfahrungsberichte ciao.de: stromistbillig.de Erfahrungsberichte

Wie findet man einen guten Stromanbieter im Internet?

Im Internet finden Sie eine Menge von Stromtarifrechner. Einige sind für unsere Ziele ehe schlecht geeignet, die anderen kann man gut gebrauchen, wenn man weiß wie. Alle Stromtarifrechner im Netz haben etwas gemeinsam. Ihre Voreinstellungen sind so konfiguriert, dass ein normaler Internetnutzer standardmäßig gerade an die "schlechten" Stromlieferanten reinfällt (siehe oben). Gerade das wollen wir vermeiden. Deshalb brauchen wir die Einstellungen des Stromtarifrechners zu ändern, um an die "Guten" zu kommen. Wir wollen doch einen Stromanbieter ohne Kaution/Sonderabschlag, ohne Vorauskasse, mit einem Neukundenbonus, den wir nach 12 Monaten gerne erhalten möchten, mit einer 12-monatigen Preisgarantie (für die wir etwas höheren Preis in Kauf nehmen), mit einer Kündigungsfrist nicht mehr als ein Monat bzw. 6 Wochen und mit einem Strompreis, der ohne Bonus kleiner oder gleich mit dem Preis unseres örtlichen Netzbetreiber ist. In diesem Fall werden wir zwar nicht so viel sparen können, wie uns die "Schlechten" versprechen, dafür werden wir 12 Monate lang ohne Stress ruhig schlafen. Nach 12 Monaten möchten wir gerne wieder mal Neukunden werden. Da müssen wir rechtzeitig zu einem anderen "guten" Stromlieferanten wechseln. Im dritten Jahr, wenn es uns gefällt, können wir wieder zum ersten Stromanbieter als Neukunde zurückkehren und so weiter und so fort.

Nehmen wir diesen Stromtarifrechner als Beispiel. Auf dieser Seite können wir unsere Einstellungen sofort vornehmen. Wir tragen unsere Postleitzahl und unseren Strom-Jahresverbrauch ein. Danach starten wir den Vergleich, indem wir den Knopf "Jetzt kostenlos vergleichen" drücken.
Und siehe da: Die üblichen Verdächtigen belegen die ersten Plätze! Der Grund dafür ist, dass die Voreinstellungen des Stromtarifsrechners absichtlich so lauten: Zahlweise - Egal; Tarife mit Kaution anzeigen - Ja; Neukundenbonus berücksichtigen - Ja; Nur Tarife mit Preisgarantie - Nein. Das wollen wir gleich ändern.
Wir wählen: Zahlweise - Nur Monat bzw. Quartal + Monat, wie man will; Tarife mit Kaution anzeigen - Nein (die Kästchen entschärfen); Neukundenbonus berücksichtigen - Nein (Neukundenbonus wird nur bei der Berechnung des gesparten Betrags nicht angerechnet. Er wird aber trotzdem bei den Tarifsdetails angezeigt, so dass Sie ihn selbst berücksichtigen können); Nur Tarife mit Preisgarantie - Ja. Jetzt drücken wir den Knopf "Neu berechnen".
Aber bei diesem Stromtarifrechner das ist noch nicht genug. Wir klicken auf den Kreuz neben der Schrift "Weitere Kriterien festlegen" (das ist schon für Fortgeschrittene gedacht). Jetzt können wir auch die Dauer der Preisgarantie festlegen und zwar auf "Mindestens 12 Monate". Danach entschärfen wir noch die Kästchen "kWh-Pakettarife anzeigen". Jetzt sind alle sinnvollen Einstellungen gemacht und wir drücken den Knopf "Neu berechnen".

Jetzt bekommen wir ganz andere Ergebnisse. Aber das ist noch längst nicht alles. Es gibt auf dieser Seite oben rechts die Möglichkeit, Druckansicht als PDF anzuschauen bzw. sogar herunterladen, um die Ergebnisse auszudrucken. Danach geht es um den Vergleich. In der Spalte "Gespart" steht eine Summe, die Sie ohne Neukundenbonus gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber sparen können. In der Spalte "Weitere Informationen" könnte bei einigen Stromanbietern der Neukundenbonus aufgelistet werden, den man zu dem gesparten Betrag addieren kann. Bei einem Stromlieferanten kann der Betrag in der Spalte "Gespart" größer sein, dazu fehlt ein Neukundenbonus, bei einem anderen ist der Neukundenbonus größer. Bei einigen Stromanbietern gibt es die Möglichkeit, die Kundenbewertungen zu lesen (und zwar positive und negative), was sehr nützlich sein kann, denn auch hier gilt es, vorsichtig sein. Dann sollen sie sich die Tarifdetails genauer anschauen, ob da alles stimmt, wie Sie es sich vorgestellt haben. Haben Sie sich ein Paar Stromtarife ausgesucht, recherchieren Sie noch ein bisschen im Internet nach Kundenbewertungen. Wenn alles stimmt, suchen Sie die Webseite des ausgewählten Stromanbieters und Stromtarifs und lesen Sie genau AGB, um sich zu vergewissern, dass der Neukundenbonus nach einem Jahr tatsächlich ausgezahlt wird und dass alle anderen Bedingungen tatsächlich erfüllt sind. Danach können Sie den Stromanbieterwechsel aus dem Stromtarifrechner beantragen.

Da wir besonders interessiert sind, nach einem Jahr den Neukundenbonus zu kassieren, sollen wir speziell darauf achten, wie unser zukünftiger Stromanbieter seine Bedingungen bezüglich des Bonus formuliert.
Hier einige Beispiele der schlechten bzw. sehr verdächtigen Formulierungen:

"Der Bonus wird spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Er wird nur Neukunden gewährt, also Kunden, die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht von ... beliefert wurden. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d.h. der Bonus wird nicht gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird."
(Klar und deutlich. Kein Bonus für die ersten 12 Monate Belieferungszeit, wenn der Vertrag nicht weieter läuft, d.h. noch 12 Monate ohne jede Preisgarantie und ohne Bonus!)

"Bonus: Im Jahrespreis ist ein einmaliger Bonus enthalten. Der Bonus wird nach 12 Monaten mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."
(Die Gefahr ist groß, dass kein Bonus ausgezahlt wird! Da kann nur ein guter Rechtsanwalt helfen.)

"Bonus: Nach Ablauf von 12 Monaten Belieferungszeit erhalten Sie einen einmaligen Rabatt von 25% auf die erste Jahresverbrauchsrechnung. Der Bonus entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten durch Sie oder aus von Ihnen zu vertretenden Gründen beendet wurde."
(Das sieht sehr verdächtig aus!)

"Etwaige auf diesem Vertrag ausgezeichnete Boni, Frei-kWh oder sonstige einmalige Rabatte werden Ihnen ohne Einschränkungen nach maximal 12 Monaten Belieferung gutgeschrieben, wenn Sie den Vertrag zuvor nicht gekündigt haben, ohne dass ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Kündigen Sie aus einem wichtigen Grund (beispielsweise weil der Anbieter die Preise erhöht), erhalten Sie Ihren Anspruch auf Bonus trotzdem in der vertraglich vereinbarten Höhe. Übt der Anbieter dagegen wirksam ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs aus oder beenden Sie den Vertrag wegen Umzugs innerhalb der ersten 12 Monate, so können Sie Ihren Anspruch auf den Bonus verlieren. Die Boni werden Ihnen spätestens mit der Jahresendabrechnung gutgeschrieben."
(Ist doch klar, dass man sein Vertrag immer vor 1-3 Monate zum Ende des ersten Belieferungsjahres kündigen lässt indem man zu einem anderen Stromanbieter wechselt!)

Jetzt folgen die Beispiele der für uns günstigen Formulierungen:

"Soweit die ... AG mit Ihnen als Neukunde bei Vertragsabschluss eine Bonuszahlung vereinbart hat, gelten folgende Regelungen: Die einmalige Bonuszahlung erfolgt, sofern das Vertragsverhältnis 12 Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat. Der Bonus wird Ihnen nach Ablauf der 12 Monate mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben und verrechnet."
(AGB vorbildlich!!)

"Bonus: Falls ein Bonus vereinbart ist, wird Ihnen dieser nach einer Belieferungszeit von 12 Monaten mit der danach fälligen Rechnung gutgeschrieben."
(Alles klar. Keine zusätzlichen Bedingungen!)

"Falls in dem Angebot Boni und/oder Frei-kWh enthalten sind, werden diese in der Regel erst mit der Jahresendabrechnung gutgeschrieben."
(Das ist zwar OK, aber warum "in der Regel"?

"Wenn ein Bonus vereinbart wurde, wird dieser gewährt, sofern der Stromliefervertrag ab Lieferbeginn zwölf Monate ununterbrochen besteht. Der Bonus wird nach Ablauf von zwölf Monaten gutgeschrieben."
(Das sieht OK aus.)

Etwaige auf diesem Vertrag ausgezeichnete Boni, Frei-kWh oder sonstige einmalige Rabatte werden Ihnen ohne Einschränkungen nach maximal 12 Monaten Belieferung gutgeschrieben. Kündigen Sie aus einem wichtigen Grund (weil der Anbieter die Preise erhöht), erhalten Sie Ihren Anspruch auf Bonus trotzdem in der vertraglich vereinbarten Höhe. Übt der Anbieter dagegen wirksam ein fristloses Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs aus oder beenden Sie den Vertrag wegen Umzugs innerhalb der ersten 12 Monate, so verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Bonus. Die Boni werden Ihnen spätestens mit der Jahresendabrechnung gutgeschrieben.
(Sieht gut aus!)

"Bonus: Falls eine einmalige Neukundenprämie gewährt wird, wird diese ab einer Mindestabnahmemenge von 1.000 kWh Strom im ersten Lieferjahr auf Ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben."
(Da darf man nicht meckern!)

"Bonus: Die Abrechnung erfolgt mit der darauf folgenden Jahresrechnung."
(Das ist völlig in Ordnung!)

"Der Bonus wird nach 12 Monaten Bezug von ... an derselben Verbrauchsstelle mit der nächsten Rechnung einmalig gutgeschrieben, es sei denn der Strombezug wird vor Ablauf der 12 Monate eingestellt."
(OK).

"Der Bonus wird einmalig nach 12 Monaten Belieferungszeit mit der nächsten Rechnung verrechnet."
(Gut!)

"Ein dem Kunden im Auftragsformular von dem Lieferanten gegebenenfalls zugesagter Bonus und/oder unentgeltliche Kilowattstunden ("Frei-kWh") wird bzw. werden nach Ablauf von 12 Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresverbrauchsrechnung zugunsten des Kunden verrechnet. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro mit der Formel Frei-kWh x Arbeitspreis ausgewiesen, wobei der bei Vertragsschluss vereinbarte Arbeitspreis gilt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde in den letzten 6 Monaten vor der erneuten Beauftragung des Lieferanten an der gleichen Verbrauchsstelle bereits durch diesen beliefert wurde."
(Die AGB sehen ordentlich aus, da das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten beendet wird.)

Noch einen Strom-Tarifrechnen von toptarif.de mit ähnlicher Bedienung sehen Sie unten. Vergleichen Sie die Ergebnisse.

Suchmaschinen-Marketing